Neuwagen nur mehr mit RDKS
Seit dem 1. November 2014 müssen alle ab Stichtag neu zugelassenen Kfz der Typklasse M1 und N1 serienmäßig mit einem Reifendruck-Kontrollsystem (RDKS) ausgestattet sein. Konkret betroffen sind damit Pkw, Wohnmobile und Nfz mit einem Gesamtgewicht kleiner 3,5 t und zulässig einer Personenbeförderung bis acht Personen. Hintergrund der Verordnung ist zum einen die Verkehrssicherheit – Reifenlecks werden schnell und automatisch vom Sensor erkannt. Zum anderen senken richtig befüllte Reifen den Kraftstoffverbrauch und natürlich den CO2-Ausstoß.
Arten der Systeme
Direkte Messung:
Dabei wird der Luftdruck im Reifen von Sensoren gemessen und drahtlos in das Fahrzeugsystem übertragen. Solche Reifen haben spezielle Ventile, die an der Innenseite der Felgen einen Luftdrucksensor samt Funk-Übertragungseinheit und Batterie eingebaut haben. So kann der aktuelle Luftdruck aller Räder im Bordcomputer angezeigt werden.
Direkt messende Systeme (mit Drucksensoren in den Reifen) sind teurer, ihr Betrieb ist komplizierter und fehleranfälliger. Diese Systeme warnen und informieren aber genauer; so zeigen die meisten von ihnen jederzeit den aktuellen Luftdruck jedes einzelnen Reifens an.
Indirekte Messung:
Dieses System kommt ohne die anfälligen und teuren Sensoren in den Reifen aus. Dabei wird eine Luftdruckdifferenz zwischen den einzelnen Reifen mit Hilfe der bereits im Fahrzeug eingebauten Sensorik erkannt.
Indirekt messende Systeme verursachen keine zukünftigen Mehrkosten. Ihr Betrieb ist einfach, sie sind allerdings ungenauer als direkt messende Systeme. Bei jeder Veränderung des Reifendrucks (z.B. bei voller Beladung) und bei jedem Reifenwechsel ist das System neu zu initialisieren.
Achten Sie daher bereits beim Autokauf, welches der beiden Reifendruck-Kontrollsysteme eingebaut ist.
Was bedeutet die RDKS-Pflicht rechtlich?
Auch wenn nach dem derzeitigen gesetzlichen Stand bei der § 57a-Begutachtung nur ein leichter Mangel (LM) zu vergeben ist und daher ein Pickerl ausgegeben werden darf, darf mit einem mangelhaften oder fehlenden Luftdrucküberwachungssystem (bei Ausrüstungspflicht) das Fahrzeug auf einer öffentlichen Straße aufgrund der notwendigen Vorschriftsmäßigkeit nicht mehr betrieben werden. Bei Missachtung kann es für den Zulassungsbesitzer und Lenker zu erheblichen Sanktionen kommen.
Mit der Umsetzung der EU Richtlinie 2014/45/EU per 20. Mai 2018, wird ein offensichtlich nicht funktionstüchtiges Reifendruck-Kontrollsystem (z.B. wegen fehlender/defekter RDKS-Sensoren) bei der technischen Überprüfung als „schwerer Mangel“ eingestuft. Das „Pickerl“ kann somit nicht mehr vergeben werden.